Bundesinventar der Landschaften
Name: BLN 1703 Haut Val de Bagnes
Bedeutung: Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN)
Fläche: 16 768 Hektar
Höhe: von 1560 bis 4313 Meter
Das Gebiet des Haut Val de Bagnes wurde bereits 1977 in das Bundesinventar der Landschaften (BLN) aufgenommen. Letzteres zählt zurzeit 162 klassifizierte und geschützte Objekte. Das BLN hat zum Ziel, die Vielfalt der wertvollsten Schweizer Landschaften zu erhalten und dafür zu sorgen, dass sie bewahrt werden. Dazu wurden Schutzziele, wie die Erhaltung der Ruhe und der Unberührtheit von Natur- oder Wildnisgebieten im Hochgebirge, festgelegt. Ferner wurden die diesbezüglichen Eigenschaften der verschiedenen Lebensräume begründet.
Jagdbanngebiete
Name : Eidgenössisches Jagdbanngebiet (EJ) und kantonales Banngebiet (KBG)
Nummern: EJ9, EJ9 mixte, KBG 131, 133, 134, 136
Bedeutung: Verankerung im kantonalen Jagdgesetz und im Bundesgesetz über die Jagd
Besonderheit: Wildschutzgebiet
Eidgenössische Jagdbanngebiete existieren seit 1875, damit Wildtierbestände sich erholen und die Gesundheit von Wildtier-, und insbesondere Huftierbeständen, gewährleistet werden können. Die Bestimmungen der Jagdgesetze gelten ebenfalls für Wanderer und andere Nutzer des Gebiets. Banngebiete haben zur Aufgabe, Arten, wie Auerhähne, Birk- oder Schneehühner sowie ihre Lebensräume zu schützen. Sie bilden ideale Gebiete zur Beobachtung der Entwicklung der Wildbestände, deren Populationsüberschuss von Jägern reguliert werden kann.