Die Jagdbanngebiete sowie verschiedene Biotope von nationaler und regionaler Bedeutung, die im Oberen Val de Bagnes vorkommen, gelten als Schweizer Schutzgebiete.
Die eidgenössischen Jagdbanngebiete gibt es seit 1875, damit sich das Wild erholen kann und eine gesunde Population, insbesondere von Huftieren, erhalten bleibt. Die Regelungen des Jagdgesetzes richten sich auch an Wanderer und andere Landnutzer. Die Banngebiete haben die Aufgabe, Arten wie Auer-, Birk- und Schneehühner sowie ihre Lebensräume zu schützen. Sie sind ideale Gebiete, um die Entwicklung von Wildtierpopulationen zu beobachten, deren Überschüsse die Jäger regulieren können.