handiski-verbier-header.jpg

Handiski

Transport von Schneesportlern mit einer Behinderung auf den Bergbahnen von Téléverbier SA

1. Ausgangslage 
Schneesportler mit einer Behinderung (behinderte Skigäste), die mithilfe eines dafür vorgesehenen Schneesportgerätes (Monoski, Dualski, Tandemski) Ski fahren, gelten laut Bundesamt für Verkehr BAV nicht als Ski- oder Snowboardfahrer. Damit überträgt das BAV die Verantwortung für den Transport dieser Personen an die einzelnen Bergbahnen.
Téléverbier SA transportiert Personen mit einer Behinderung und ihre Geräte unter der Bedingung, dass die Bergbahnangestellte und die behinderten Skigäste das vorliegende Vorgehen anwenden und respektieren.

2. Zulässige Schneesportgeräte
Téléverbier transportiert folgende Geräte auf den Anlagen des Skigebiets :

  • Uniski
  • Dualski
  • Dualskipiloten
  • Tandempiloten

Bemerkung : Für den Transport mit den Bergbahnen sind nur homologierte Geräte zugelassen (Marke Tessier oder ähnliches). Falls ein Angestellter bei einem Gerät Zweifel hat, soll er sich an seinen Sektorchef oder den technischen Leiter (J-L Gfeller : N° interne 883) wenden, der über den Transport entscheidet.

3. Übersicht über die Anlagen

Art der Anlage :

  • Grosskabinenbahn : keine besonderen Einschränkungen, allfällige Probleme beim Zugang zur Bahn (Treppen, Zugangsrampe usw.)
  • Gondelbahn: keine besonderen Einschränkungen, allfällige Probleme beim Zugang zur Bahn oder dem Transport der Geräte, je nach Grösse der Gondeln. Falls nötig dürfen die Materialkörbe verwendet werden.
  • Sesselbahn :
    • Der behinderte Skigast vergewissert sich, dass ihn der Angestellte der Anlage      gesehen hat und sich bereit hält, die Anlage falls nötig anzuhalten.
    • Der Angestellte reduziert die Geschwindigkeit der Anlage.
    • Der Skigast steigt alleine oder mit seinem Piloten (Begleitperson) auf den Sessel.
    • Der Skigast positioniert sein Gerät alleine oder mit Hilfe seines Piloten.
    • Der Angestellte informiert die Bergstation (ggf. Talstation) und gibt die Nummer des Sessels durch, damit die Geschwindigkeit beim Aussteigen ebenfalls reduziert werden kann.
  • Skilift :
    • Der Skigast muss zwingend eine Haltevorrichtung dabei haben und ein gutes technisches Niveau haben.
    • Der Angestellte befestigt die Haltevorrichtung am Bügel oder Teller. Die Anlage kann dafür falls nötig angehalten werden.
    • Der Angestellte lässt hinter dem Skigast maximal zwei Bügel frei.
    • Der Angestellte informiert die Bergstation, damit das Abbügeln sicher erfolgen kann. Wenn die Bergstation nur per Kamera überwacht ist, kontrolliert der Angestellte das Abbügeln am Bildschirm und stoppt die Anlage falls nötig

Bemerkung : Geräte wie ein Dualski mit Begleitperson oder Tandemski dürfen nur an Bügeln befestigt werden, die dem Gewicht von zwei Personen standhalten. Tellerlifte sind damit Monoski- oder selbstständigen Dualskifahrern vorbehalten, die ein gutes technisches Niveau haben (siehe Liste mit den Anlagen).

 

Besondere Bemerkungen für alle Arten von Anlagen:

  • Um im Falle einer Evakuierung der Anlage Schwierigkeiten zu vermeiden, darf jeweils nur ein behinderter Skigast mit einer Seilbahn (Luftseilbahn/Gondelbahn/Sesselbahn) transportiert werden.
  • Die behinderten Skigäste respektive ihre Begleitpersonen müssen stets ein auf ihr Gerät zugeschnittenes Seilstück dabei haben, sollte eine vertikale Evakuierung von seinem Sessellift oder aus einer Gondelbahn nötig werden.
  • Gruppen oder andere gemeinschaftliche Aktivitäten im Bereich Behindertensport (ab 5 Behindertensportler) müssen zwingend im Voraus der Direktion von Télénendaz gemeldet werden (Kontaktperson: Lionel May).    

 

Dokumente:

Schließen